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是德文的,是关于不能用中间连接件的
q! U* `# L8 w( t' Xauf Grund der aktuellen Diskussion bezüglich der Anforderungen an Lichterketten und des diesbezüglich absolut unterschiedlichen Vorgehens der Zertifizierungsstellen der GS-Stellen, m?chte ich den derzeitigen Diskussionsstand und die Beschlusslage kurz zusammenfassen:
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3 c6 n7 i# t" }8 X, x& |# m# C* mAuf der letzten EK 1 - Sitzung wurde die Thematik hinsichtlich der kompatiblen Stecksysteme bei 230 V - Lichterketten mit Lichterketten der Schutzklasse III hingewiesen und ausführlich diskutiert. Es bestand meines Erachtens Einvernehmen darin, dass die sicherheitstechnischen Probleme nicht von der Hand zu weisen sind (dies wurde mir gegenüber auch von einem EK 1 - Mitglied best?tigt). Dieser Sachverhalt wird bisher nur von sehr wenigen Zertifizierungsstellen berücksichtigt und es ergeben sich damit unzul?ssige Prüfanforderungen und Wettbewerbsverzerrungen.
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* @* \" {3 x& p. rAuf der letzten Sitzung des Arbeitsausschusses Marktüberwachung AAMü wurde die entsprechende Problematik ebenfalls thematisiert und mittlerweile folgender Beschluss (06. Juli 2007) gefasst:
4 Z9 s8 |/ s4 WDer AAMü nimmt den Bericht des Richtlinienvertreters und insbesondere den Beschluss der Ger?teuntersuchungsstellen zu Lichterketten zustimmend zur Kenntnis. Die nachgeordneten Beh?rden (Marktaufsichtsbeh?rden) werden über den Beschluss unterrichtet.
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* ]6 M( h7 k- u# x9 D7 f# y$ {Der diesbezügliche Beschluss der Ger?teuntersuchungsstellen lautet: Es dürfen nur Steckverbindungen und Stecksysteme an der 230 V - Lichterkette verwendet werden, die bei Verwendung bzw. Kombination mit einer Klasse III - Anordnung zu keinem elektrischen Kontakt der Steckvorrichtung der Klasse III - Variante führt. ; H5 ^) p g. e; T0 w
2 V C0 C, O7 }5 t% q$ sUm unverzügliche Beachtung des v. g. Beschlusses und Anpassung der bestehenden Zertifizierungspraxis an die darin enthaltenen Vorgaben wird dringend gebeten. Anderenfalls wird die ZLS weitere Ma?nahmen im Vollzug des GPSG, insbesondere nach § 11 Abs. 5, einleiten.
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0 D e! Z4 X6 J4 w2 [( O! T4 p" r0 [9 NZertifizierungsstellen (teilweise der ZLS bekannt), die bei der Zuerkennung des GS-Zeichens für Lichterketten den v. g. Sachverhalt seit der letzten EK 1 - Sitzung (09. Mai 2007) nicht berücksichtigt haben, werden gebeten, dies in geeigneter Weise der ZLS darzulegen und eine Liste der betroffenen GS-Zeichen-Zertifikate zur Einsichtnahme vorzulegen. ! Y" y9 m) y& z' e1 O# J
1 y2 b% [* B+ \2 { PVielen Dank für Ihre Mühe. % C4 m4 t3 C# h+ m& c
% y5 Z5 ?* p# ~8 @Mit freundlichen Grü?en / Kind regards % ~& d; Y" D, ^& a% y' {
' G: i/ D9 |( V7 d2 W+ e$ wFranz Xaver Stelz 3 ~" T, t" k( S
' x6 e( Y0 G* s/ ^4 Z# S& ~4 jZentralstelle der L?nder für Sicherheitstechnik -ZLS- Central Authority of the Laender for Safety im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Zimmer 6/007 Rosenkavalierplatz 2 |
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