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A. CE-Konformitätskennzeichnung
u) i- f+ x5 l3 \8 n7 C% Q8 pDie CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild: e; {. q5 J" S6 C
— Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster* K# c8 ^: x% v% `- J, R
ergebenden Proportionen eingehalten werden.
8 F. W5 a' o; K. B9 X, L2 w— Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt( w" [5 i0 c% ~1 V* x" P3 @
5 mm.9 U [$ j7 H! ? H* ]. x* g P
B. EG-Konformitätserklärung
) Z6 ~! K/ ]1 C, CDie EG-Konformitätserklärung muss beinhalten:) Y& }3 s1 j# x* k) d! x
— Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,- R5 t/ A* x- k4 h6 W2 n5 U, @
— Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel,
3 z! k/ {) n" ]: M* ^— Bezugnahme auf die harmonisierten Normen,
b8 Y+ l) X( W" B% v9 `— gegebenenfalls Bezugnahme auf die Spezifikationen, die der Konformität zugrunde liegen,
* ]1 v8 }1 O- X— Identität des vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten beauftragten
3 s: A- m7 K f; B3 J J( tUnterzeichners,3 D: ^) E& V, R2 I
— die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde. |
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